Eine Definition des deutschen Verkehrsrechtes

Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Die Regelungen des Verkehrsstrafrechts sind im Gegensatz zu den weiteren strafrechtlichen Normen des StGB wegen ihrer Relevanz im Straßenverkehr nur teilweise durch das StGB anwendbar. Der Verursacher eines Verkehrsunfalls kann auch leicht einen Personenschaden verursachen.

Zu den wichtigsten Gesetzen im Verkehrsrecht gehören die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Das Straßenverkehrsrecht ist typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird.